Kirchheim Squires

Letztes Spiel

BG Karlsruhe - Kirchheim Knights
Ergebnis:
77:98
Most Valuable Knight:
Cedric Brooks (34 Eff.)
Topscorer:
Cedric Brooks (23)
Toprebounder
Cedric Brooks (12)


Geschichte

Es ist schwer zu sagen wann genau alles anfing. Zuerst war da Rot-Weiß Leberkäs, die bei einem Heimspiel anfingen mit Trommeln und Tröten die Kirchheimer lautstark zu unterstützen, dadurch ließen sich einige Fans, darunter auch wir, anstecken und lärmten was die Halle her gab. Doch da RWL ein VfB Stuttgart Fanclub war und deshalb nicht immer vollzählig erschien, kauften wir uns nach und nach Trommel um Trommel. Jetzt fast ein Jahr später sind wir sehr gut ausgestattet mit Trommeln, Tröten, Ratschen und einem Megaphon. Doch damit nicht genug, die Idee mit dem Fanclub bestand schon lange, aber niemand war bereit Verantwortung zu übernehmen. Von Spiel zu Spiel kristallisierte sich ein harter Kern heraus, welcher letztendlich auch bei der legendären Fahrt nach Schwenningen dabei war. Bei der Hinfahrt war die Stimmung schon mehr als gut, obwohl niemand wirklich mit einem Sieg rechnete. Während dem Spiel war die Halle fest in unseren Händen und auch der VfL ließt nichts anbrennen. Als wir uns dann auf den Heimweg machten, waren wir alle völlig begeistert und beschlossen das sich doch aus diesem harten Kern ein Fanclub gründen sollte. So wurde genau eine Woche später ein Treffen im Hemmingways in Kirchheim einberufen und am 12.03.2005 war der Fanclub dann gegründet und alles weitere konnte in die Wege geleitet werden wobei wir auf tolle Unterstützung des Vereins bauen konnten.

Satzung

§1 - Name, Sitz und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen Kirchheim Squires, hat seinen Sitz in Kirchheim/Teck und wurde am 12.03.2005 gegründet.

§2 - Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist immer der Anfang der neuen Basketball-Saison.

§3 - Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des VfL Kirchheim Abteilung Basketball bei Heim- und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral und hat keine extremistischen Inhalte.

§4 - Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a.) Ordentliches Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind werden als jugendliche Mitglieder aufgenommen.
Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür Gründe mitgeteilt werden.
b.) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c.) Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich durch einen Austritt oder Ausschluss.
d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e.) Der Ausschluss erfolgt
- bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins.
- wegen unehrenhaftem Verhalten inner- oder außerhalb des Vereins.
- aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
g.) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

§5 - Jahresbeitrag und Vereinsvermögen
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag in Höhe von 10 Euro. Dieser Beitrag wird von jedem Mitglied auf ein, vom Verein angelegtes, Konto einbezahlt. Der Beitrag dient dem Vereinsvermögen. Der Vorstand bestimmt über das Vereinsvermögen im Interesse des Vereins.

§6 - Vorstand
Der Ausschuss muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Der Ausschuss besteht aus:
a) der Vorstand: Eisenschmid Matthias, Dangel Kai, Oliver Carstens
b) Kassenwart: Daniel Zirn
c) Webmaster: Stefan Kuzaj ; Web-Assistenz: Zährl Tobias
d) VFL-Kontakt: Michael Cieply
e) Mitgliedsbeauftragte: Falk Meyer
f) Materialbeauftragte: Jens Mäbert, Valentin Molzahn
g) Weitere Gründungsmitglieder: Fabian Kurth, Fabian Hörchner, Sven Krisch, Paul Widmann.
Der Verein wird von den Ausschussmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen. Laufende Geschäfte können die einzelnen Vorstandsmitglieder innerhalb ihres Aufgabengebiets selbstständig durchführen. Bei grundlegenden Vereinsentscheidungen benötigt der Antragsteller 2/3 der Stimmen der Ausschussmitglieder.

§7 - Wahl des Vorstandes
a.) Der gesamte Vorstand kann in der jährlich stattfinden ordentlichen Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag der Hälfte der Mitglieder abgewählt werden. Der Vorstand muss dabei von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder abgewählt werden.
b.) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes freiwillig aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird auf Vorschlag des Vorstands ein Ersatzmitglied gewählt.
c.) Auf Antrag eines Mitglieds des Vorstands kann ein weiteres Mitglied in den Vorstand gewählt werden. Das Mitglied muss dabei von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder in der jährlich stattfinden ordentlichen Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt werden.

§8 - Jährliche ordentliche Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Neben der möglichen Wahl des Vorstands können weitere Anträge gestellt werden. Diese werden zunächst durch den Vorstand geprüft und bei einer positiven Prüfung anschließend durchgeführt. Bei einer negativen Prüfung ist der Antragsteller über die Ursache der Ablehnung zu unterrichten.

§9 - Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel aller Gründungsmitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.

Ehrenhafte Verpflichtungen
a.) Pflicht der hemmungslosen Unterstützung der Kirchheim Knighs bei Heim- sowie Auswärtsspielen und bei Erfolg und Misserfolg! Wir brauchen keine Schönwetterfans!
b.) Jedes Mitglied verpflichtet sich, ein Fanclub T-Shirt anfertigen zu lassen und zu besonderen Anlässen des Clubs anzuziehen.